Corona Update August 2022
Momentan sind alle Coronabeschränkungen außer Kraft gesetzt. Wir sollten dennoch alle vorsichtig sein und uns an die Hygienevorschriften halten. Einem guten Saisonstart für alle
Hallenmannschaften steht erstmal nix im Weg. Gutes Gelingen für alle Teams !!!!
Corona Update 05.03.2022
Liebe Volleyballer:innen im NWVV,
Die Sitzung am 01.03.2022 ergab die folgenden Regelungen und Bestätigungen vorheriger Beschlüsse in Hinblick auf die Neufassung der Coronavorschriften der Länder Niedersachsen und Bremen:
1. Testpflicht für alle Wettbewerbe des NWVV -Spieler*innen
Bei allen offiziellen Wettbewerben des NWVV (Jugend und Erwachsene) ist ein gültiger tagesaktueller Test nachzuweisen. (PCR Test / Schnelltest in einem Testzentrum oder Selbsttest in Anwesenheit
eines Hygienebeauftragten. Der Nachweis erfolgt weiterhin über das bereitgestellte Formular auf der NWVV Homepage. Ungeimpfte dürfen mit einem Testnachweis wieder am Sportbetrieb teilnehmen.
Aufgrund einiger Nachfragen zum Zeitraum der Gültigkeit eines Testes hier nochmals der Hinweis: Die Gültigkeit von Testungen unterscheidet sich hinsichtlich der Art des Testes. PCR Test sind 48h
gültig und Schnell- bzw. Selbsttests 24h. Bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung muss diese Gültigkeit gegeben sein.
2. Zuschaueregelungen im Spielbetrieb
Der NWVV untersagt den Zutritt von Zuschauern im Spielbereich und den eventuell angrenzenden Spielfeldern. Für die Tribünen gelten weiterhin die Vorgaben der jeweiligen örtlichen Gesundheitsämter
und die Hygienekonzepte der Vereine.
Laut Vorgabe der Stadt Wilhelmshaven sind Zuschauer in Innenräumen unter 3G erlaubt.
Sofern keine Tribüne vorhanden ist, sind Zuschauer nicht zugelassen. Der NWVV bittet alle Ausrichter der Jugendmeisterschaften und Heimspielmannschaften darauf zu achten, dass eine Durchmischung
von Aktiven und Zuschauern nicht erfolgt.
Coronaverordnung der Stadt Wilhelmshaven gültig ab
4.3.2022....hier klicken
Corona Update 13.01.2022
NWVV verlängert Pause im Spielbetrieb bis 04.03.2022
Verband
Der NWVV sieht seine Hauptaufgabe weiterhin darin, den Liga- und Jugendspielbetrieb aufrecht zu erhalten.
Die Rückmeldungen der Vereine in den letzten Tagen und Wochen haben uns gezeigt, dass die Einstellungen der Mannschaften sehr unterschiedlich
sind:
Während einige spielen wollen und auf die aktuell gültigen Verordnungen verweisen, sehen andere die möglichen gesundheitlichen Risiken angesichts stark
gestiegener Inzidenzen und Hospitalisierungsraten in einigen Regionen. Da das Infektions- und das Quarantänerisiko aktuell sehr hoch sind, können wir nachvollziehen, dass Mannschaften
trotz der Hygienemaßnahmen, die in den Hallen vorherrschen, Kontakte vermeiden wollen, um sich selber und ihre Familien zu schützen.
Die Regelungen im einzelnen lest ihr hier: Weiterführung
Spielbetrieb ab März
Unter der Mailadresse krisenstab@nwvv.de nehmen wir gern Eure Anregungen und
Meinungen auf. Der Krisenstab wird ab sofort jede Woche dienstags tagen. Die Themenpunkte “Neue Spielpläne”, “Zuschauer”, “Abstiegsregelung bei Abmeldung vom Spielbetrieb” und
“Testpflicht für Jugendliche” werden in der nächsten Sitzung besprochen.
Bleibt gesund!
Informationen des Krisenstabes des NWVV
Liebe Volleyballer*innen im NWVV, der eingesetzte Krisenstab des NWVV möchte Euch auf diesem Wege über die besprochenen Themen auf dem laufenden halten und
getroffene Entscheidungen veröffentlichen. Die Sitzung am 18.01.2022 ergab die folgenden Regelungen und Vorgehensweisen für die nächsten Wochen:
1. Testpflicht für Jugendliche unter 18 Jahren im Spielbetrieb/Jugendspielbetrieb
Alle Jugendlichen müssen bei Teilnahme an Punktspielen oder Meisterschaften/Jugendrunden einen Testnachweis erbringen. (PCR oder Antigen Schnelltest im
Testzentrum). Alternativ ist ein Antigen Selbsttest in Anwesenheit eines Hygienebeauftragten der Mannschaft möglich. (analog Erwachsenenspielbetrieb) Das Formular zum Nachweis der
Testungen beim Ausrichter wird ab nächste Woche zum Download auf der NWVV Homepage zur Verfügung stehen.
2. Gültigkeit der Testung (Zeitraum)
Die Gültigkeit von Testungen unterscheidet sich zur Testart. PCR Test sind 48h gültig und Schnell- bzw. Selbsttests 24h. Bei Beginn der jeweiligen
Veranstaltung muss diese Gültigkeit gegeben sein.
4. Zuschauerregelungen
im Spielbetrieb und bei den Jugendmeisterschaften Der NWVV untersagt den Zutritt von Zuschauern im Spielbereich und den eventuell angrenzenden Spielfeldern.
Für die Tribünen gelten weiterhin die Vorgaben der jeweiligen örtlichen Gesundheitsämter und die Hygienekonzepte der Vereine.
5. Vorgehen im Spielbetrieb Erwachsene
1. Die Staffelleiter erstellen einen neuen Spielplan mit Vorgaben für die Termine der Punktspiele aus den noch zu spielenden Begegnungen.
2. Die Ausrichter bestätigen die Termine oder sprechen mit den beteiligten Mannschaften Verlegungswünsche ab.
3. Mögliche freiwillige Spiele vor dem 04.03.2022 sind dem Staffelleiter zu melden. Der Spielplan wird nach Durchführung der Spiele dann ggf.
angepasst.
4. Ziel ist die Erstellung des Spielplanes bis zum 15.02.2022
Die nächste Sitzung des Krisenstabes findet am 25.01.2022 statt.
Corona Update 08.01.2022
Weiterführung der Saison 2021/22
Liebe Volleyballer*innen im NWVV,
in seiner gestrigen Sitzung entschied das Präsidium die Aufrechterhaltung des Termins am 22.01.2022 zur Weiterführung der Saison 2021/22. Auch der
am Tag zuvor tagende Verbandsspielausschuss empfahl diese Vorgehensweise.
Diese Entscheidung wird unter Berücksichtigung der dynamischen Pandemielage engmaschig überprüft werden. Zugleich sind die Vorgaben der Länder Niedersachen
und Bremen in Hinblick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 07.01.2022 abzuwarten. Ein neu eingesetzter Krisenstab, bestehend aus Mitgliedern des Präsidiums
und des Verbandsspielausschusses, wird ab sofort wöchentlich tagen, um die Zahlen und Fakten zur Pandemie jeweils neu zu beurteilen. Die Gesundheit aller Spieler*innen steht weiterhin im
Vordergrund einer jeden Entscheidung.
Die Beschlüsse vom 21.12.2021 wurden in Bezug auf die Testpflicht von geboosterten Personen angepasst. Die 2G Plus Regel wird für alle Beteiligten im
Spielbetrieb gelten. Auch die Regelung über 10qm wird nicht angewendet werden dürfen. Alle Personen im Spielbetrieb müssen geimpft und getestet sein! Die Testpflicht gilt auch weiterhin
für Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren.
Eine Wertung der Saison wird weiterhin angestrebt. Für die Wertung der Spiele hat der Verbandsspielausschuss das folgende Vorgehen beschlossen.
-
Sofern zwei Mannschaften Hin- und Rückspiel gegeneinander ausgetragen haben, werden die erreichten Punkte zusammenaddiert und durch 2 geteilt. Dies wird
auch jeweils für die Ballpunkte berechnet. Beide Spiele gehen somit als eine Einzelwertung in die Tabelle ein.
Präsidium NWVV
Verbandsspielausschuss NWVV
WSSV Corona Update 17.12.2021
Liebe Mitglieder, liebe Sportler*innen,
seit heute, dem 17.12.2021 gelten laut Niedersächsischer Landesverordnung für den Sportbetrieb folgende Regel:
Der Sportbetrieb darf unter 2 G Regeln ( Geimpft, Genesen ) weiterlaufen solange wir die Hallenkapazitäten (10 qm pro Person ) nicht überschreiten. Für Umkleiden und Duschen gilt die 2 G + Regel
( Geimpft, Genesen, + Booster oder zertifizierter Test ).
Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.
Weiterhin gelten die Hygiene-und Abstandsregeln und das tragen einer FFP 2 Maske im gesamten Gebäude bis zum Beginn der Sportstunde.
Vielen Dank für euer Verständnis .
Der Vorstand des WSSV
Corona Update 25.11.2021
Spielbetrieb
Liebe Volleyballfamilie,
seit gestern ist die neue Verordnung des Landes Niedersachsen und Bremen in Kraft. Die Umstellung auf 2G betrifft auch den Spielbetrieb des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes. Der
NWVV als Veranstalter ist sich seiner Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern und Freunden des Volleyballsports bewusst und versucht innerhalb der geltenden Regelungen den
Spielbetrieb/Jugendspielbetrieb bestmöglich zu erhalten.
Hier findet ihr die neuen Regelungen für den Spielbetrieb/Jugendspielbetrieb, welche vom Präsidium am 23. November 2021 verabschiedet wurden. Ab
dem 25.11.2021 gilt für alle Veranstaltungen im NWVV die sogenannte 2G plus Regelung. Damit dürfen nur
noch geimpfte oder genesene Personen mit einem gültigen Test am Spielbetrieb teilnehmen. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird
eine Testpflicht eingeführt.
Coronaregelungen ab
25112021
Vordruck Selbsterklärung Gesundheitszustand Kinder_24112021.pdf
Vordruck Selbsterklärung Gesundheitszustand Erwachsene_24112021.pdf
Im Zuge der dynamischen Entwicklung und der erhöhten Infektionszahlen sieht sich der NWVV dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, um seine Mitglieder während des
Spielbetriebs/Jugendspielbetriebs bestmöglich zu schützen. Der NWVV appelliert an die Verantwortlichen in den Vereinen, diese Regelung bestmöglich umzusetzen und einzuhalten.
Die vorhandenen Hygienekonzepte bitte wir dahingehend zu überarbeiten und Euren Staffelleitern zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Ausrichter von Jugendveranstaltungen. Bitte
informiert die betroffenen Mannschaften.
Bei Fragen wendet Euch bitte an unseren Geschäftsführer André Guddack unter 0162-2314188 / a.guddack@nwvv.de oder unseren Hygienebeauftragten Aaron Dumke unter 0511-9819314 /
a.dumke@nwvv.de.
Präsidium NWVV
Hygienekonzept für den Spielbetrieb Stand: 01.11.2021
Hygienekonzept des WSSV Volleyball
Basierend auf - der
CORONA-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 08.10.2021
- der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur
Festlegung des Vorliegens
von
Inzidenzwerten im Stadtgebiet gem § 1a der Nds.
CORONA-Verordnung (in der jeweils
gültigen Fassung)
1. GRUNDSÄTZLICHES
1.1 Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten darf die Sportanlage nicht betreten
werden.
1.2 Beim
Zutritt zur Sportanlage ist
ein Mindestabstand von 1,5 m auf
allen Zuwegen, Parkplätzen, sowie beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten (auch zu anderen Gruppen) einzuhalten.
1.3 Kann
der Mindestabstand nicht eingehalten werden, erfolgt das Betreten und Verlassen
mit Mund- Nasenschutz. Zudem ist in allen Fluren und Gängen ein
Mund- Nasenschutz zu
tragen.
1.4 Es gilt die 3G-Regel für alle Teilnehmer und Besucher der Sportanlage. Von der Regel
ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren bzw. die noch nicht eingeschult sind,
sowie
Schülerinnen und Schüler, die
im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts
regelmäßig
getestet werden. Der Nachweis erfolgt z.B. über einen gültiges Impf- /Testzertifikat, den
Impfausweis oder einen Genesungsnachweis.
1.5 Beim Betreten der Sportanlage sind die Hände zu
desinfizieren.
1.6 Es wird regelmäßig die gesamte Halle
gelüftet.
1.7 Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere an gemeinsam
genutzten
Sportgeräten, werden durchgeführt. Der Spielball wird unmittelbar vor
Spielbeginn
desinfiziert. Die selbstverständlichen
Hygieneregeln (Niesetikette, Spucken unterlassen,
etc.) werden beachtet.
1.8 Für jede Mannschaft gibt es einen Corona-Beauftragten, der für Fragen zur Verfügung
steht und dessen Anweisungen Folge geleistet wird.
1.9 Ein Verstoß gegen das Hygienekonzept kann zu
sofortigem Ausschluss des
Wettkampfes
führen.
1.10 Per Aushang wird über die Reglungen in der Halle informiert.
1.11 Kurzzeitige Änderungen aufgrund von erhöhter
Corona-Warnstufen werden vor Ort ^
kommuniziert.
2. Regeln zur Kontakt
Nachverfolgung
Es erfolgt eine lückenlose Dokumentation aller Personen, die sich in der Halle befinden.
Eine
der folgenden Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung muss
wahrgenommen werden. 2.1 Auf dem Papier mit Angabe von
Name
Vorname
Vollständige Anschrift
Telefonnummer
Uhrzeit Kommen und Gehen 2.2
Elektronisch per LUCA-App
3. Kontaktliste/ Mannschaftsliste
abgeben
Zusätzlich zu Punkt 2 muss jede Mannschaft die Mannschaftsliste vor Spielbeginn an
die
Mannschaftsverantwortlichen des WSSV zu übergeben. Hierauf muss ersichtlich sein,
welche
Spieler/-innen vor Ort sind. Auch die Trainer/-innen und Betreuer/-innen, die nicht auf der
Mannschaftsliste vermerkt sind, müssen auf dieser hinzugefügt
werden.
4. Zuschauer/ -innen
Der Bereich der Zuschauer ist durch die Tribüne und Bänke
abgegrenzt. Unter Einhaltung der
Abstandsregelungen gilt auch auf der Tribüne
ein Entfall der Pflicht zum Tragen
einer Mund-
Nasenbedeckung.
5. Umkleiden/ Duschen/ WCs
5.1 Jeder Mannschaft wird eine
Umkleide zugeteilt, die durch den entsprechenden
Mannschaftsnamen gekennzeichnet ist. In
diesen Umkleiden befinden sich für die
jeweilige Mannschaften Duschen und WCs. 5.2 Die Zuschauer/-innen benutzen die ausgewiesenen WCs im Eingangsbereich der
Halle.
6. Catering
Der Verkauf von Snacks und Getränken erfolgt unter
Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln und mit Maske. Der Verzehr direkt am Verkaufsbereich ist nicht gestattet.
In allen Bereichen - und allen hier nicht gesondert aufgeführten
Umständen - kommt
darüber hinaus der gesunde Menschenverstand
zum Tragen. Alle Beteiligten bemühen
sich, das Risiko der Verbreitung von Sars-CoV-2 zu minimieren und sich der Situation
ständig bewusst zu sein.
Verhaltensmaßregeln für die Teilnahme am Sportbetrieb
Das Training in geschlossenen Räumen sowie Outdoor wird den städtischen Vorgaben entsprechend unter folgenden Regeln angeboten:
1. Kein Zutritt bei Krankheitssymptomen
2. Das Eintragen in die ausliegende Teilnahmeliste unter Angabe von Namen, Zeit und Unterschrift ist verpflichtend.
3. Die Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten. Für das Mitbringen von Handdesinfektionsmittel ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
4. Vor Beginn und nach Ende der Sportstunde sind die Hände zu desinfizieren.
5. Für den Sportbetrieb bitte ein großes Handtuch mitbringen.
6. Es ist auf den Abstand von 2 Metern zu achten. Den evtl. angebrachten Markierungen ist zu folgen. Auch im Wartebereich vor den Stunden.
7. Aufgrund des Kontaktverbots ist selbstverständlich auf jegliche Begrüßungsform mit Körperkontakt (Handreichung, Umarmung usw.) zu verzichten.
8. Nach dem Sport ist kein weiterer Aufenthalt in der Sporträumen auf der Anlage möglich. Ausnahme Vereinsgastronomie. Abends ist die WSSV Liegenschaft ausnahmslos
bi spätestens 22 Uhr zu räumen.
9. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der o.a. Regeln ist jeder Teilnehmer selbst. Zuwiderhandlungen sind persönlich zu verantworten und stellen eine
Straftat dar.
10. Es muss mit Kontrollen des zuständigen Ordnungsamtes gerechnet werden.
Vorstand WSSV
Wilhelmshaven 17.09.2021
Corona Update Stand: 18.09.2021
Ab 17.09.21 gelten auch bei uns die 3G – Regeln
Liebe Mitglieder*innen, liebe Sportler*innen,
auch wir müssen uns den Regeln der neuen Allgemeinverfügung anpassen und dürfen nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen am Sportbetrieb teilnehmen lassen. Die Kontaktdaten müssen
dokumentiert werden.
Bringt bitte Eure Nachweise zu den Stunden mit. Unsere Übungsleiter sind dazu verpflichtet diese zu kontrollieren. Dies gilt auch für sportliche Wettkämpfe und Turniere für Teilnehmer*innen
und Zuschauer*innen.
Ausnahmen gibt es nur für Kinder und Jugendliche:
- keine generelle Testpflicht für Kinder, die unter 6 Jahre bzw. noch nicht eingeschult sind, sowie für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des verbindlichen Testkonzeptes regelmäßig
getestet werden - Nachweis z.B. über den Schüler*innen-Ausweis (Ausnahme gilt auch in den Ferien)
- Außerdem entfällt die Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahre, bei Kindern und Jugendlichen unter 14Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend.
Die Hygieneregeln vom 17.09.2021, die in den Gebäuden aushängen, sind zu beachten.
Für die Nutzung des Vereinsbusses gibt es noch folgende Bestimmung: Wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten kommen, gilt im Bus die Maskenpflicht.
Der Vorstand des WSSV
Corona Update Stand: 24.06.2021
Hygienekonzept zur
Nutzung der Beachvolleyballanlage im Sportpark
Freiligrathstrasse
basierend auf
-
der CORONA-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 30.05.2021
-
der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens von Inzidenzwerten im Stadtgebiet gem § 1a der
Nds. CORONA-Verordnung (in der jeweils gültigen Fassung)
1.
Inzidenzen
1.1.
Über 50
1.1.1. Die Sportausübung darf nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts erfolgen. Kinder der Personen bis 14 Jahre sind
nicht einzurechnen und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
1.1.2. Die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis einschl. 18 Jahren ist in Gruppen mit nicht wechselnder Besetzung von bis zu 30 Personen (zuzüglich Trainer /
ÜL / Betreuer) als Kontaktsport ist zulässig. Geimpfte und genesene Personen werden nicht eingerechnet.
1.1.3. Die Gruppengrößen werden insofern angepasst, dass wenigstens eine Fläche von
10 m² pro Teilnehmer*in zur Verfügung steht. Für einen Beachvolleyballplatz sind 4 Personen pro Seite zzgl. Trainer / ÜL / Betreuer erlaubt (ca. 13 m² pro Teilnehmer*in).
1.1.4. Für volljährige Sportausübende sowie altersunabhängig für Trainer*innen und betreuende Personen besteht eine Testpflicht. (Näheres zur Testung unter Pkt 2.).
1.1.5. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
1.2.
Über 35
1.2.1. Die Sportausübung darf mit höchstens 10 Personen aus insgesamt höchstens 3 Haushalten erfolgen. Kinder dieser Personen bis 14 Jahre sind nicht einzurechnen und
nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
1.2.2. Gruppen von bis zu 30 Personen mit nicht wechselnder Besetzung, zuzüglich Betreuer, können Kontaktsport betreiben.
1.2.3. Für volljährige Sportausübende sowie altersunabhängig für Trainer*innen und betreuende Personen besteht eine Testpflicht. (Näheres zur Testung unter Pkt 2.).
1.2.4. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
1.3.
Bis 35
1.3.1. Die Sportausübung ist ohne besondere Einschränkungen möglich.
1.3.2. Es besteht keine Testpflicht.
1.3.3. Die Duschen und Umkleiden können genutzt werden.
2.
Testungen
2.1. Folgende Regelungen
müssen zur Testung eingehalten werden:
2.1.1. Der vorgesehene Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 muss durch nachfolgende Tests durchgeführt werden:
2.1.1.1.
Eine PCR-Testung
2.1.1.2.
Einen Antigen-Test (Bürgertest)
2.1.1.3.
Einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der zugelassen ist
2.1.2. Der Test muss vor Betreten der Einrichtung durchgeführt werden bzw. vorliegen und darf max. 24 Stunden zurückliegen.
2.1.3. Ein Selbsttest kann auch vor Ort unter Aufsicht eines Trainers / ÜL / Betreuers durchgeführt werden.
2.1.4. Die Pflicht zur Testung entfällt bei:
2.1.4.1.
Vorliegen eines für die Person geltenden Impfnachweises
2.1.4.2.
Vorliegen eines für die Person geltenden Genesungsnachweises
2.1.4.3.
Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren
3.
Grundsätzliches
3.1. Beim Zutritt zur
Sportanlage wird ein Mindestabstand von 1,5 m auf allen Zuwegen, Parkplätzen, sowie beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten (auch zu anderen Gruppen) eingehalten.
3.2. Kann der
Mindestabstand nicht eingehalten werden, erfolgt das Betreten und Verlassen mit Mund-Nasenschutz.
3.3. Abhängig von der
Inzidenz erfolgt die Sportausübung als Individualsport kontaktlos zwischen max. 2 beteiligten Personen mit einem Abstand von mind. 2 m zu anderen beteiligten Personen, die nicht zum eigenen
Hausstand gehören.
3.4. Sportbetrieb wird
nur mit anderen Sportlern oder Mannschaften aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten durchgeführt, wenn in deren Kommunen die Inzidenz nicht über 50 liegt.
3.5. Hygiene- und
Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere an gemeinsam genutzten Sportgeräten, werden durchgeführt. Dies ist für Volleybälle aus techn. Gründen nicht möglich. Die selbstverständlichen Hygieneregeln
(Niesetikette, Spucken unterlassen, etc.) werden beachtet.
3.6. Abhängig von der
Inzidenz bleiben Dusch-, Wasch-, Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, geschlossen und werden Umkleideräume nur als Durchgang benutzt.
3.7. Auch in
Sanitäreinrichtungen muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sollte der Abstand untereinander nicht eingehalten werden können.
3.8. Es erfolgt eine
lückenlose Dokumentation der Teilnehmenden.
3.8.1. auf Papier mit Angabe von
·
Name
·
Vorname
·
Vollständige Anschrift
·
Telefonnummer
·
Uhrzeit Kommen und Gehen
3.8.2. elektronisch per LUCA-App
3.9. Die Trainer*innen /
ÜL*innen bzw. Personen gem. einer Regelung durch den nutzenden Verein überwachen die Einhaltung der gesetzten Hygienevorgaben, regeln den Zutritt zur Sportanlage, überwachen das Einhalten der
Wechselzeiten und beaufsichtigen im Sportbetrieb jegliche Regelungen zur Bekämpfung der CORONA-Pandemie.
4.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Sporteinheit
4.1. Bestätigung, in den
letzten 24 Std. zuvor kein Fieber (über 38 °C), kein allgemeines Krankheitsgefühl, keine Kopf- und Gliederschmerzen, keinen Husten, keine Atemnot, kein Geschmacks- und/oder Geruchsverlust, keine
Halsschmerzen, keinen Schnupfen, keinen Durchfall oder Schüttelfrost gehabt zu haben. Der Gesundheitszustand bezieht auf akut aufgetretene oder verstärkte Symptome und schließt chronische
Beschwerden (auch saisonalen bzw. allergischen Husten) aus.
4.2. Bestätigung, in den
letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen, bei denen der Verdacht auf Coronavirus (COVID-19) besteht oder bei denen es diagnostiziert wurde, oder die sich derzeit in einer
Gesundheitsüberwachung befinden, um eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus (COVID-19) festzustellen, gehabt zu haben. Gilt auch für medizinisches Personal.
Kontakt zu einem bestätigten Fall bedeutet, ohne adäquate Schutzmaßnahmen (Maske, Kittel):
·
Kontakt von Angesicht zu Angesicht länger als 15 Minuten
·
Direkter, physischer Kontakt (Berührung, Händeschütteln, Küssen)
·
Länger als 15 Minuten direkt neben einer infizierten Person (weniger als 2 Meter Abstand)
·
Kontakt mit oder Austausch von Körperflüssigkeiten
·
Teilen einer Wohnung
4.3. Nur, wenn 4.1.
und 4.2. bestätigt werden, ist eine Teilnahme an der Sporteinheit erlaubt.
4.4. Alle Teilnehmenden
werden über das o. g. Hygienekonzept informiert sowie über die notwendige Einhaltung der Regeln belehrt.
4.5. Zuwiderhandlungen
beim Teilnehmenden führen zum Ausschluss von der Sporteinheit und bei den Trainer*innen / ÜL*innen bzw. den Personen gem. einer Regelung durch den nutzenden Verein zur Sperre des
Trainingsangebotes.
5.
Belegungspläne Beachfelder
5.1.
Montags
Uhrzeit
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5.2.
Dienstags
Uhrzeit
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5.3.
Mittwochs
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5.4.
Donnerstags
Uhrzeit
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5.5.
Freitags
Uhrzeit
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Ende
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Ende
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Ende
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Ende
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Ende
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6.
Ansprechpartner
6.1.
Hauptverantwortlicher für die Belange der Beachvolleyballanlage ist Hr. Peter Ibrom.
6.2. Für die Umsetzung
im Hygienekonzept der jeweils gültigen CORONA-Verordnung des Landes NDS bzw. der
Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens von
Inzidenzwerten im Stadtgebiet ist Hr. Andreas Sinke verantwortlich.
Dokumentation Anwesenheit Beachanlage
Dokumentationsblatt-Vorlage Beachanlage.
Adobe Acrobat Dokument
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Corona Regeln - Stand: 6.Juni 2021
die Stadt Wilhelmshaven hat vorgesehen, ab 09.06.2021 die Sporthallen in Wilhelmshaven nach langem Warten den Sportvereinen für den Vereinssport endlich wieder zur
Verfügung zu stellen!
Erwartet wird, dass ab dem genannten Termin per Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven das Vorliegen eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner*innen
festgestellt wird und somit die Stufe 1 des Corona-Stufenplans des Landes Niedersachsen gilt! Sollte zum Zeitpunkt der Öffnung weiterhin Stufe
2 gelten, wird über die Einhaltung der dann strengeren Regelungen noch einmal gesondert informiert!
Aktuelle Grundlagen für die Nutzung der städtischer Sportanlagen sind:
- die oben genannte Verordnung und hier insbesondere die Paragraphen 16 (Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen), 16
a (Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel) und 17 (Spitzen- und Profisport).
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Eingefügt:
In § 16 wird für den Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen eine Harmonisierung vorgenommen: Aus § 16 Abs. 2 ergibt sich nunmehr auch bei
Inzidenzen zwischen 35 und 50 eine Testpflicht für alle Volljährigen; die Testpflicht für Trainerinnen und Trainer bleibt weiterhin altersunabhängig geregelt.
Im Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel wird in § 16 a die Testpflicht gelockert. Bei einer Inzidenz über 50 gilt – wie bisher auch in der
Verordnung – eine Testpflicht für jegliche Art des Gruppensports. Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 beschränkt sich die Testpflicht dann nur noch auf den Kontaktsport. Damit gilt im Bereich Sport
folgendes Testregime:
Sport drinnen: mit Test ab einer Inzidenz ab 35
Sport draußen mit Inzidenz ab 50: mit Test, aber nur bei Gruppenangeboten (kontaktfreier Sport und Kontaktsport)
Sport draußen mit Inzidenz 35 bis 50: mit Test, aber nur bei Kontaktsport
Unterhalb einer Inzidenz von 35 (derzeit das Gros der Landkreise): keine Testpflicht
Testpflicht gilt nur für Erwachsene bzw. unabhängig vom Alter für Trainerinnen und Trainer.
- die Erläuterungen zur Verordnung (Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben)
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html
- die Leitplanken und sportartenspezifischen Übergangsregeln des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus
- die Hinweise und Regelungen des Landessportbundes Niedersachsen (LSB) zum Sportalltag mit Corona
https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark
- die sportartenspezifischen Regelungen der Landesfachverbände
https://www.lsb-niedersachsen.de/sportbleibtstark/best-practice-landesfachverbaende
Für die Sporthallen der Stadt Wilhelmshaven gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- Die zulässige Personenzahl
- Eine Nutzung ist nur gemäß dem aktuellen Belegungsplan und nach vorheriger Anmeldung im Sportbüro gestattet.
- An den Wochenenden werden grundsätzlich keine Belegungen zugelassen.
- Die für die sportliche Betätigung verantwortliche Person ist verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen (§ 4 Corona-VO).
- Jede Nutzung muss hinsichtlich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinsintern dokumentiert werden - z.B. durch die Übungsleiterin oder den
Übungsleiter (ÜL), so dass im Bedarfsfall sofort nachvollzogen werden kann, welche Personen teilgenommen haben. Hinweise zum Datenschutz:
https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/Corona_Info_Sportvereine_Datenschutz_5_2020.pdf
- Vor, während und nach dem Training darf der Mindestabstand von zwei Metern zwischen einzelnen Personen vor und in den Hallen nicht unterschritten werden.
- Auch und gerade in Geräteräumen ist der Mindestabstand einzuhalten, nach Möglichkeit sollten sie alleine betreten werden.
- Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen genutzt bzw. betreten werden!
- Warteschlangen und Begegnungsverkehr vor der Sporthalle und auf den Fluren sind zu vermeiden.
- Zuschauer sind nicht zugelassen!
-
Alle Nutzungszeiten der einzelnen Trainingsgruppen werden am Ende der Einheit um 15 Minuten gekürzt (!), um eine Begegnung mit der nachfolgenden Nutzergruppe zu verhindern. Das
Training ist so frühzeitig zu beenden, dass die nachstehenden Arbeitsschritte bis dahin erledigt sind und die Sporthalle in gereinigtem und aufgeräumtem Zustand verlassen
wird! Folgt laut Belegungsplan keine weitere Gruppe, so gilt diese zeitliche Beschränkung nicht.
- Am Ende des Trainings müssen alle genutzten Griffflächen (z.B. Türklinken, Wasserhähne oder Lichtschalter) sowie das genutzte Sportgerät desinfiziert werden. Dafür werden in jeder Sporthalle
Sprühflaschen mit (Flächen-) Desinfektionsmittel und Tücher zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass empfindliche Flächen wie Lederbezüge nicht mit aggressiven Mitteln gereinigt werden
dürfen.
- Diese Zwischenreinigungen sind von jeder Nutzergruppe selbst durchzuführen! Es wird empfohlen, Lappen, Reiniger etc. auch selber mitzubringen, um jederzeit ordentliche Abläufe gewährleisten
zu können!
- In allen Sporthallen ist im Eingangs- oder Flurbereich eine Standsäule mit (Hände-) Desinfektionsmittel aufgestellt, um sich beim Betreten bzw. Verlassen die Hände desinfizieren zu können.
Mit Inanspruchnahme einer Nutzungszeit bzw. der Nutzungszeiten erklärt jeder Verein, alle Vorgaben und Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese
anzuerkennen und umzusetzen! Die Verantwortung trägt grundsätzlich der Verein.
Corona Regeln - Stand: 14.12.2020
Einstellung des Spielbetriebes der Saison 2020/21 - Auf- und Abstieg ausgesetzt
Liebe Volleyballer,
im Zuge der aktuell immer noch dynamischen Infektionslage hat das Präsidium des Nordwestdeutschen Volleyballverbandes (NWVV) am vergangenen Sonntag, den
13.12.2020 beschlossen, den Spielbetrieb auf Landesebene für die Saison 2020/21 auszusetzen und auf den Auf- und Abstieg zu verzichten. Im Vorfeld fand hierzu eine Besprechung mit den
Regionsvorsitzenden und Fachbereichen statt. Die Fortsetzung eines geordneten Spielbetriebes ist perspektivisch nicht durchführbar. Somit wird es laut Beschlusslage keine Wertung für die
Saison 2020/21 in den Kreisklassen bis zur Oberliga geben. Dies gilt auch für den Jugendspielbetrieb. Eine Entscheidung für die Regionalligen und 3. Ligen wird Ende Januar
getroffen.
Der deutsche Volleyballverband und die deutsche Volleyballjugend werden ihre Jugendmeisterschaften in den Juni terminieren. Die Jugendmeisterschaften auf
Landesebene im NWVV werden unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der Landesverordnung unter Vorbehalt im April/Mai stattfinden. Die jeweiligen
Bezirksmeisterschaften bzw. Meldungen müssen bis zum Frühjahr durchgeführt worden sein.
Unter Voraussetzung fallender Inzidenzwerte und der Freigabe der Landespolitik besteht die Möglichkeit in einen geregelten Wettkampfbetrieb zurückzukehren.
Eine Szenarien Entwicklung erfolgt auf Regions- und Landesebene. Kreative Ideen können mit den jeweiligen Spielwarten oder Vorsitzenden der Regionen geteilt werden.
Präsidium
Nordwestdeutscher Volleyballverband e.V.
Quelle: www.nwvv.de
Corona Regeln - Stand: 29.10.2020
auf Grund des Bund-Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 zur Eindämmung der Corona Pandemie wird der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb ab 2.November bis Ende November eingestellt.
Update 10.12.2020: bis mindestens 10.1.2021 findet kein Spiel- oder Trainingsbetrieb statt
Corona Regeln - Stand: 25.10.2020
mit Wirkung vom 9.10.2020 gibt es eine überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung. Eine über 21 Seiten lange Anordnung. Der NFV hat für seine Mitglieder in einem Auszug die dem Sport
relevanten Dinge zusammengefasst, die nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportler maßgebend sind. Die wichtigsten Dinge gibt es hier im Überblick:
-§1 Grundsatz: Jede Person hat soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Kann eine Person den Abstand nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- §2 Abstandsgebot: das Abstandsgebot nach Absatz 1 gilt nicht bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen
- §5 Datenerhebung und Dokumentation: im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Buschs einer Veranstaltung hat u.a. der Veranstalter einer sportlichen
Betätigung im Sinne des §2 Abs.2 Nr. 10 personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben und bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen, zum Beispiel
durch Vorlage eines Personalausweises. Nach Satz 1 sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die
Ehrhebungsuhrzeit zu dokumentieren.
- §7 Veranstaltungen mit sitzendem Publikum: (1) sind jeweils nicht mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Besucherinnen und Besucher das
Abstandgebot nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr.1 einhalten und ihre Sitzplätze einhalten. (2) Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bedürfen der vorherigen Zulassung.
- Während der Sportveranstaltungen nach Satz 1 darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden; erkennbar alkoholisierten oder auf andere Weise berauschten Personen ist der Zutritt zur
Sporthalle zu verwehren.
- §8 Sportveranstaltungen, an denen die Zuschauerinnen und Zuschauer mindestens zeitweise stehend teilnehmen: sind mit jeweils nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig, wenn jede
Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandgebot nach §2 Abs.1 und 2 Nr.1 einhält.
Corona Regeln - Stand: 27.08.2020
ab 27. August startet der Betrieb der Sporthallen unter neuen Bedingungen. Parallel zum Vereinssport findet auch der Sportunterricht an den Schulen unter Auflagen wieder statt. Bedeutende
Änderungen sind die Öffnung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der Wegfall der Begrenzung der zulässigen Personenzahl nach der Hallenfläche.
Trotzdem gelten weiterhin Einschränkungen bei der Nutzung der städtischen Sporthallen, hier insbesondere die Niedersächsische Corona-Verordnung in
der am 01.08.2020 in Kraft getretenen Fassung (Corona-VO).
Aktuelle Grundlagen für die Nutzung der städtischer Sportanlagen sind:
-
die oben genannte Verordnung und hier insbesondere der § 26
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
-
die Erläuterungen zur Verordnung (Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben)
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html
-
die Leitplanken und sportartenspezifischen Übergangsregeln des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
·
die Hinweise und Regelungen des Landessportbundes Niedersachsen (LSB) zum Sportalltag mit Corona
https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/
-
die sportartenspezifischen Regelungen der Landesfachverbände (Übersicht auf der Homepage des Landessportbundes – über den oben beigefügten Link
zu erreichen.
Für die Sporthallen der Stadt Wilhelmshaven gelten zusätzlich folgende Regelungen:
-
Grundlage ist der aktuell gültige Belegungsplan.
-
Jede Nutzung muss hinsichtlich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinsintern dokumentiert werden - z.B. durch die Übungsleiterin oder den Übungsleiter (ÜL), so dass im Bedarfsfall sofort nachvollzogen werden kann, welche Personen
teilgenommen haben.
-
Vor, während und nach dem Training darf der Mindestabstand von zwei Metern zwischen einzelnen Personen vor und in den Hallen nicht
unterschritten werden (Abstandsgebot gemäß § 1 Corona-VO).
-
Auch und gerade in Geräteräumen ist der Mindestabstand einzuhalten, nach Möglichkeit sollten sie alleine betreten werden.
-
Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt bzw. betreten werden! Außerhalb der Sportausübung gelten die Regelungen zum Abstandsgebot. Es ist streng darauf zu achten, dass dieses
bei Betreten und der Nutzung der Umkleide- und Sanitärräume eingehalten wird! Die Duschräume dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig betreten
werden.
-
Warteschlangen und Begegnungsverkehr vor der Sporthalle und auf den Fluren sind zu vermeiden.
-
Bezüglich Zuschauer wird auf § 26 Absatz 2 Corona-VO verwiesen (bis 50 Personen Abstandsgebot; über 50 Personen gilt Sitzplatz, Hygienekonzept
nach § 3 Corona-VO, Dokumentation der Kontaktdaten).
-
Alle Nutzungszeiten der einzelnen Trainingsgruppen werden am Ende der Einheit weiterhin um 15 Minuten gekürzt (!), um eine Begegnung mit der
nachfolgenden Nutzergruppe zu verhindern. Das Training ist so frühzeitig zu beenden, dass die nachstehenden Arbeitsschritte bis dahin erledigt sind und die Sporthalle in gereinigtem und
aufgeräumtem Zustand verlassen wird! Folgt laut Belegungsplan keine weitere Gruppe, so gilt diese zeitliche
Beschränkung nicht.
-
Am Ende des Trainings müssen alle genutzten Griffflächen (z.B. Türklinken, Wasserhähne oder Lichtschalter) sowie das genutzte Sportgerät
desinfiziert werden. Dafür werden in jeder Sporthalle Sprühflaschen mit (Flächen-) Desinfektionsmittel und Tücher zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass empfindliche Flächen wie
Lederbezüge nicht mit aggressiven Mitteln gereinigt werden dürfen.
-
Diese Zwischenreinigungen sind von jeder Nutzergruppe selbst durchzuführen! Es wird empfohlen, Lappen, Reiniger etc. auch selber mitzubringen,
um jederzeit ordentliche Abläufe gewährleisten zu können!
https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/2020-05-13_Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine.pdf
https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/2020-05-13_Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-%C3%9CL_.pdf
-
In allen Sporthallen ist im Eingangs- oder Flurbereich eine Standsäule mit (Hände-) Desinfektionsmittel aufgestellt, um sich beim Betreten bzw.
Verlassen die Hände desinfizieren zu können.
-
Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) hat auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zu möglichen Förderungen in Zusammenhang mit der
Corona-Krise zur Verfügung gestellt (siehe obigen Link zum Alltag mit Corona).
Corona Regeln - Stand: 06.07.2020
Bei Sportgruppen bis zu 30 Teilnehmenden ist die bisher geltende Anstandsregelung außer Kraft gesetzt, Kontaktsport - gleicher welcher Art - ist erlaubt! Für uns bedeutet das, das wir unseren
gesamten Sportbetrieb in vollem Umfang ausüben könne.
Allerdings gilt die Abstandsregelung und damit eingeschränkte Belegungszahl in den Umkleiden und Duschen weiterhin!
Corona Regeln - WSSV Vereinshalle Stand: 27.05.2020
Verhaltensmaßregeln für die Teilnahme am
Sportbetrieb
Das Training in geschlossenen Räumen sowie Outdoor wird den städtischen Vorgaben entsprechend unter
folgenden Regeln angeboten:
·
Das Eintragen in die ausliegende Teilnahmeliste unter Angabe von Name, Zeit und Unterschrift ist verpflichtend. Zutritt nur für Mitglieder, keine Zuschauer.
Einlass 5 Minuten vor der Trainingsstunde.
·
Die Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten. Für das Mitbringen von
Handdesinfektionsmittel ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für den Sportbetrieb bitte ein großes Handtuch sowie eigene Matte mitbringen. Eigene Trinkflasche ist erlaubt, keine
Speisen.
·
Es ist auf den Abstand von 2 – Metern zu achten. Den evtl. angebrachten Markierungen ist zu
folgen. Auch im Wartebereich vor den Stunden.
·
Aufgrund des Kontaktverbots ist selbstverständlich auf jegliche Begrüßungsform mit Körperkontakt
(Handreichung, Umarmung usw.) zu verzichten.
·
Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen. Bitte in Sportzeug erscheinen.
·
Die Toiletten sind zugänglich: Hauptgebäude nur Erdgeschoss, Gym II-Keller
·
Nach dem Sport ist kein weiterer Aufenthalt, kein geselliges Beisammensein auf der Anlage möglich. Abends ist die WSSV-Liegenschaft ausnahmslos bis spätestens
22.00 Uhr zu räumen.
·
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der o.a. Regeln ist jeder Teilnehmer selbst. Zuwiderhandlungen sind persönlich
zu verantworten und stellen eine Straftat dar.
·
Es muss mit Kontrollen des zuständigen Ordnungsamtes gerechnet werden.
Vorstand WSSV
Wilhelmshaven, 27.05.2020
Zusätzliche Hinweise für die Abteilungs-/ Übungsleiter zur Durchführung der Sportstunden
Ø
Bitte unbedingt die maximal erlaubten Teilnehmerzahlen einhalten:
Sporthalle: 45 Teilnehmer (inklusive Trainer)
Gym I: 25 Teilnehmer
(inklusive Trainer)
Gym II: 13 Teilnehmer
(inklusive Trainer)
ØKeine Vereinsmatten und keine Handgeräte benutzen
Øausreichende Pausen für den Sportlerwechsel zwischen den Einheiten einplanen
ØAbstandsregeln konsequent durchsetzen
Ein-/Ausgang:
Sporthalle Eingang
Haupttür
Ausgang Notausgang Halle (hinterste Ecke, direkt in der Halle)
Gym I Eingang und
Ausgang Haupttür
Gym II Eingang vorn
Ausgang Keller
Desinfektionsmaterial im Keller
Nach der Sportstunde alles abschließen!
WSSV-Vorstand, Stand 27.05.2020
Corona Regeln - öffentliche Sporthallen Stand: 27.05.2020
Am 25. Mai ist die aktuelle Version der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ in Kraft getreten, nach der eine Nutzung von
Indoor-Sportanlagen - und damit auch der städtischen Sporthallen - nicht mehr grundsätzlich untersagt wird.
In Absprache mit dem Einsatzstab, dem StadtSportBund (SSB) als Vertreter der Wilhelmshavener Sportvereine und allen weiteren beteiligten Institutionen haben wir uns darauf verständigt, unsere
Sporthallen, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, ab Montag, den 08.06.2020, wieder für eine Nutzung unter Beachtung der geltenden Regelungen, insbesondere der Kontaktbeschränkungen und
Hygienemaßnahmen, freizugeben.
Allgemein:
Eine Nutzung ist nur gemäß dem aktuellen Belegungsplan und nach vorheriger Anmeldung im Sportbüro der Stadt WHV gestattet.
Es gelten je nach Hallenfläche maximal zulässige Personenzahlen, die sich in den Sporthallen aufhalten dürfen (1 Person je 25 m² Hallenfläche). In der Sporthalle NGW sind 48 Personen erlaubt.
An den Eingängen zu den Sporthallen werden entsprechende Hinweise angebracht.
Jede Nutzung muss hinsichtlich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinsintern dokumentiert werden - z.B. durch die Übungsleiterin oder den Übungsleiter (ÜL), so dass im Bedarfsfall sofort
nachvollzogen werden kann, welche Personen teilgenommen haben.
Vor, während und nach dem Training darf der Mindestabstand von zwei Metern zwischen einzelnen Personen vor und in den Hallen nicht unterschritten werden. Ausschließlich kontaktloser Sport bzw.
kontaktlose Übungen sind zulässig.
Auch und gerade in Geräteräumen ist der Mindestabstand einzuhalten, nach Möglichkeit sollten sie alleine betreten werden.
Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt bzw. betreten werden! Lediglich die WC-Anlagen in den öffentlich zugänglichen Bereichen können genutzt werden. (Vorraum)
Warteschlangen und Begegnungsverkehr vor der Sporthalle und auf den Fluren sind zu vermeiden.
Die Hallen dürfen nur durch die aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmer betreten werden. Zuschauern und Eltern („Hol- und Bringdienst“) ist das Betreten der Sportstätte nicht gestattet.
Vor dem Training:
* Die Trainern/Übungsleitern/Spielerinnen reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit
an.
* Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
* Gästen, Zuschauer und Zuschauerinnen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet.
* Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach
Möglichkeit namentlich gekennzeichnet.
* Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
О nacheinander,
О ohne Warteschlangen,
О mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
О unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
* Wenn möglich sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“)
vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
* Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende,
Trainern/Übungsleitern und Trainerinnen/Übungsleiterinnen und Beschäftigten kommuniziert:
* Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten sollten vorbereitet werden, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu
können.
* Alle Räume werden vor jeder Nutzung gelüftet.
* Die Trainer/Übungsleiter und Trainerinnen/Übungsleiterinnen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle
Trainings- und Pausenflächen zu. Diese sind gemäß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hütchen, Kreisen, Stangen usw.). Ein Verletzungsrisiko ist zu minimieren.
* Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Sporteinheit bestätigen:
О Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
О Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
О Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt
werden.
О Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
* Alle Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu
Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu
informieren.
Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben.
* Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des
Mindestabstandes – am Besten aber – einzeln betreten werden.
* Es wird ausdrücklich empfohlen bei der Sportart Volleyball Hallen allgemein und im speziellen enge/kleine
Hallen zu meiden und die Sportart nur im Freien auszuüben.
Während des Trainings:
* Im Grundsatz ist die Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei
Metern in jeder Sportart erlaubt. Allerdings gibt es Sportarten bei denen die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln einfacher ist als bei anderen z.B. Laufen, Leichtathletik, Radsport,
Tennis, Golf, Reiten, Sport- und Gymnastikkurse.
* Bei Anzahl der Personen die trainieren dürfen gibt es keine pauschale Begrenzung – entscheidend ist der
Abstand zwischen einzelnen Personen (2 Meter)
* Zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung darf ein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden
erfolgen.
* Übungen zu zweit nur auf Abstand, ohne sich zu berühren.
* Keine direkten körperlichen Hilfestellungen.
* Benutzung von Spiel- und Sportgeräten ist erlaubt. Passen, Dribbeln oder Hütchen Lauf ist möglich.
* Eine Wettkampfsituation z.B. in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt.
* Kein Händeschütteln, kein Abklatschen, kein in den Arm nehmen, Jubeln oder Trauern in der Gruppe ist
untersagt.
* Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.
* Die Rechtsverordnung macht es so gut wie unmöglich Trainingsspiele / Spielsituationen im Fussball, Handball,
Volleyball „6 gegen 6“ oder „11 gegen 11“ bei zwingender Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern durchzuführen.
* Für eine ausreichende Belüftung muss gesorgt werden.
* Die Trainer/Übungsleiter und Trainerinnen/Übungsleiterinnen achten darauf, dass der Mindestabstand von 2
Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
* Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter
nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung). Dazu zählen auch sportartbezogene
Hilfestellungen sowie Partnerübungen.
* Körperkontakt ist im Volleyballsport nicht notwendig und muss vermieden werden (im Training und Spiel sind
sämtliche kontaktförderlichen Situationen zu vermeiden – bspw. keine Abwehrübungen mit zwei Personen auf dem Feld durchführen)
* Der Abstand zum Netz muss immer gewahrt werden. Empfohlen werden Spiel- und Trainingsformen ohne Block und
ohne Angriff am Netz. Dies ermöglicht die bestmögliche Einhaltung der Abstandsregeln (ca. 1-2 Meter Netzabstand).
* Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Spielfeldes und für Betreuer und
Begleitpersonen. Derzeit wird eine Sonderanfertigung des Mund-Nasen-Schutz vom DOSB zur Sportausübung geprüft.
* Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer*innen als auch der*die Verunfallte/Verletzte
einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Falle einer Wiederbelebung wird der Mund der wiederzubelebenden Person mit einem Tuch bedeckt, die Herzdruck-Massage durchgeführt und ggf. auf die Beatmung
verzichtet.
* In den Toilettenanlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden.
* Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden dürfen nicht benutzt werden.
Nach dem Training:
* Alle gebuchten Nutzungszeiten der einzelnen Trainingsgruppen werden am Ende
der Einheit um 15 Minuten gekürzt (!), um eine Begegnung mit der nachfolgenden Nutzergruppe zu verhindern.
* Das Training ist so frühzeitig zu beenden, dass die nachstehenden
Arbeitsschritte bis dahin erledigt sind und die Sporthalle in gereinigtem und aufgeräumtem Zustand verlassen wird!
* Die Trainer/Übungsleiter und Trainerinnen/Übungsleiterinnen desinfizieren
vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellten Sportgeräte. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
* Am Ende des Trainings müssen alle
genutzten Griffflächen (z.B. Türklinken, Wasserhähne oder Lichtschalter) sowie das genutzte Sportgerät desinfiziert werden. Dafür werden in jeder Sporthalle Sprühflaschen mit (Flächen-)
Desinfektionsmittel und Tücher zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass empfindliche Flächen wie Lederbezüge nicht mit aggressiven Mitteln gereinigt werden dürfen. Wir empfehlen alle Bälle nach dem Training zu desinfizieren und intensiv zu reinigen. Dazu empfehlen sich vom RKI
zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel.
* Diese Zwischenreinigungen sind
von jeder Nutzergruppe selbst durchzuführen! Es wird empfohlen, Lappen, Reiniger etc. auch selber mitzubringen, um jederzeit ordentliche Abläufe gewährleisten zu können!
* Umkleiden und Duschen zu Hause
a.) Sportler kleiden oder duschen sich derzeit nicht in Gemeinschaftsräumen.
b.) Keine Gemeinschaftsverpflegung, kein Büffet.
c.) Kein geselliges „Ausklingen“ lassen oder Abschlussgetränk.
* Beim Verlassen der Halle hält jede Person mindestens 2 Meter Abstand zu der
Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
* Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der
Sporteinheit bzw. nach Desinfektion aller genutzten Sport- und Spielgeräte.
* Vereine werden aufgefordert, einen Hygieneplan aufzustellen und die
Maßnahmen zu dokumentieren.
Corona
Auch beim Volleyballsport stellt die Corona-Pandemie alles zur Zeit auf den Kopf.
Mitte März gab es ein abruptes Saisonende für alle Volleyballteams des WSSV. Der laufende Spielbetrieb wurde eingestellt und es wurden Sonderregelungen
bezüglich der Auf-/Abstiegs- und Relegationsrunden erarbeitet. Für die Teams des WSSVs haben diese Regelungen keinen Einfluss gehabt, da schon seit Februar feststand, dass sich die 1.Damen den
Klassenerhalt in der Landesliga gesichert hatten. Auch die 2.Damen verbleiben in der kommenden Saison in der Kreisliga.
Momentan ist kein Trainingsbetrieb in der Halle möglich und die so wichtige Saisonnachbereitung kann leider nicht stattfinden. Die verantwortlichen
Staffelleiter versuchen vor Beginn der Sommerferien Spielpläne für die kommende Saison zu erstellen aber natürlich kann momentan noch keiner abschätzen, wie und ob diese Pläne umgesetzt werden
können.
Die 2.Damen hatten sich für Anfang Juni für das 36. Internationale Jugendturnier beim SuS Oberaden angemeldet. Leider haben die Verantwortlichen dieses
Turnier mit mehr als 70 angemeldeten Teams abgesagt.
Im Bereich des Beachvolleyballes sieht es ähnlich aus. Alle sportlichen Veranstaltungen wurden seitens der Landesschulbehörde bis zum Beginn der
Sommerferien ausgesetzt, so dass weder das Landesfinale Jugend trainiert für Olympia noch das Landesfinale Quattro stattfinden werden. Auch die Sportfeste der Schulen fallen ersatzlos in diesem
Jahr aus.
Der Inspekteur der Marine hat die diesjährigen Marinemeisterschaften und weitere sportliche Veranstaltungen
abgesagt. Ebenfalls werden die Marine Standortmeisterschaften nicht stattfinden.
Die NWVV Beachvolleyball Tour 2020 ist als Ganzes noch nicht abgesagt. Die Turniere im Monat Mai finden nicht
statt. Der Verband bemüht sich um Aussagen zu bekommen, was in diesem Jahr an Turnieren unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden kann.
Update 11.05.2020
Nach Absprache mit dem Sportamt der Stadt Wilhelmshaven werden wir in diesen Jahr die Beachsportanlage im Sportpark an der Freiligrathstrasse nicht
öffnen.
Wir, die Stadt und der Verein, können die durch Corona gemachten Vorgaben nicht erfüllen.
Für Wilhelmshaven entfallen somit ALLE Veranstaltungen der auf der Beachanlage.