News/Bilder/Berichte/Anmeldungen Beachsaison 2021

Eine kurze Beachsaison 2021 ist zu Ende gegangen. Anfang April und im Mai sah es so aus, als ob es auch in diesem Jahr auf Grund "Corona" keine Beachsaison geben wird. Doch Anfang Juni gab es Lockerungen in den Landesverordnungen und unter striktem Hygienekonzept durften im Sommer dann Beachturniere stattfinden.  Der WSSV richtete 2 NWVV Turniere am 17. und 18.7.21 aus. Die Stimmung bei den Teilnehmern war super und ein Jeder sehnte sich nach dem unbekümmerten "Beachvolleyballfeeling". Feste Sportgruppen durften nach Anmeldung auch die Beachanlage nutzen und so gab es nach Anmeldung mit der Luca-App zahlreiche Sportlerinnen und Schulklassen, die in ihrer Freizeit und im Schulunterricht die Anlage nutzten. Die Marion-Dönhoff Schule absolvierte im September an 2 Tagen ihre Sandspiele im Sportpark und auch die neue Oberschule erfreute sich an der Sportanlage. Seit dem 28.9.21 befindet sich die Beachanlage wieder im Winterschlaf und wir hoffen, dass im Jahr 2022 die Saison ein wenig länger andauert. Ein Riesendankeschön an Inge und Peter Ibrom, die auch in diesem Jahr unter den widrigen Bedingungen alle Mühen auf sich genommen haben, die Anlage zu pflegen und zu hegen und die Sportler/-innen an den Turniertagen kulinarisch verwöhnten. Bleibt alle gesund und wir freuen uns euch 2022 wieder zu sehen. 


Jedes Jahr finden auf der Beachanlage in Wilhelmshaven verschiedene Turniere des Nordwestdeutschen Volleyballverbandes (NWVV) statt. In allen Leistungsklassen können lizenzierte Beacher gegeneinander spielen. Berichte und News gibt es auf dieser Seite sowie die diesjährigen Termine, welche die Folgenden sind:

Die Beachanlage ist für den Trainingsbetrieb und "offizielle" Sportevents geöffnet.

Anmeldungen für Beachturniere auf der Anlage sind ab sofort möglich.

 Natürlich müssen wir alle abwarten inwieweit Turnierveranstaltungen möglich sind. 

Updates gibt es auf der "Corona-Seite".

Anmeldungen Damen 2021

  

Juli 2021

D-Cup Samstag 17.07.21 

C-Cup Sonntag 18.07.21 

Anmeldungen Herren 2021

  

Juli 2021

D-Cup Samstag 17.07.21 

C-Cup Sonntag 18.07.21 


Hygienekonzept zur Nutzung der Beachvolleyballanlage im Sportpark Freiligrathstrasse

 

-          der CORONA-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 30.05.2021

-            der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens von Inzidenzwerten im Stadtgebiet gem § 1a der Nds. CORONA-Verordnung (in der jeweils gültigen Fassung)

 

1.       Inzidenzen

 

1.1.   Über 50

1.1.1. Die Sportausübung darf nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts erfolgen. Kinder der Personen bis 14 Jahre sind nicht einzurechnen und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

1.1.2. Die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis einschl. 18 Jahren ist in Gruppen mit nicht wechselnder Besetzung von bis zu 30 Personen (zuzüglich Trainer / ÜL / Betreuer) als Kontaktsport ist zulässig. Geimpfte und genesene Personen werden nicht eingerechnet.

1.1.3. Die Gruppengrößen werden insofern angepasst, dass wenigstens eine Fläche von
10 m² pro Teilnehmer*in zur Verfügung steht. Für einen Beachvolleyballplatz sind 4 Personen pro Seite zzgl. Trainer / ÜL / Betreuer erlaubt (ca. 13 m² pro Teilnehmer*in).

1.1.4. Für volljährige Sportausübende sowie altersunabhängig für Trainer*innen und betreuende Personen besteht eine Testpflicht. (Näheres zur Testung unter Pkt 2.).

1.1.5. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.

 

1.2.   Über 35

1.2.1. Die Sportausübung darf mit höchstens 10 Personen aus insgesamt höchstens 3 Haushalten erfolgen. Kinder dieser Personen bis 14 Jahre sind nicht einzurechnen und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

1.2.2. Gruppen von bis zu 30 Personen mit nicht wechselnder Besetzung, zuzüglich Betreuer, können Kontaktsport betreiben.

1.2.3. Für volljährige Sportausübende sowie altersunabhängig für Trainer*innen und betreuende Personen besteht eine Testpflicht. (Näheres zur Testung unter Pkt 2.).

1.2.4. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.

 

1.3.   Bis 35

1.3.1. Die Sportausübung ist ohne besondere Einschränkungen möglich.

1.3.2. Es besteht keine Testpflicht.

1.3.3. Die Duschen und Umkleiden können genutzt werden.

 

 

2.       Testungen

2.1.   Folgende Regelungen müssen zur Testung eingehalten werden:

2.1.1. Der vorgesehene Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 muss durch nachfolgende Tests durchgeführt werden:

2.1.1.1.             Eine PCR-Testung

2.1.1.2.             Einen Antigen-Test (Bürgertest)

2.1.1.3.             Einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der zugelassen ist

2.1.2. Der Test muss vor Betreten der Einrichtung durchgeführt werden bzw. vorliegen und darf max. 24 Stunden zurückliegen.

2.1.3. Ein Selbsttest kann auch vor Ort unter Aufsicht eines Trainers / ÜL / Betreuers durchgeführt werden.

2.1.4. Die Pflicht zur Testung entfällt bei:

2.1.4.1.             Vorliegen eines für die Person geltenden Impfnachweises

2.1.4.2.             Vorliegen eines für die Person geltenden Genesungsnachweises

2.1.4.3.             Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren

 

3.       Grundsätzliches

3.1.   Beim Zutritt zur Sportanlage wird ein Mindestabstand von 1,5 m auf allen Zuwegen, Parkplätzen, sowie beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten (auch zu anderen Gruppen) eingehalten.

3.2.   Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, erfolgt das Betreten und Verlassen mit Mund-Nasenschutz.

3.3.   Abhängig von der Inzidenz erfolgt die Sportausübung als Individualsport kontaktlos zwischen max. 2 beteiligten Personen mit einem Abstand von mind. 2 m zu anderen beteiligten Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören.

3.4.   Sportbetrieb wird nur mit anderen Sportlern oder Mannschaften aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten durchgeführt, wenn in deren Kommunen die Inzidenz nicht über 50 liegt.

3.5.   Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere an gemeinsam genutzten Sportgeräten, werden durchgeführt. Dies ist für Volleybälle aus techn. Gründen nicht möglich. Die selbstverständlichen Hygieneregeln (Niesetikette, Spucken unterlassen, etc.) werden beachtet.

3.6.   Abhängig von der Inzidenz bleiben Dusch-, Wasch-, Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, geschlossen und werden Umkleideräume nur als Durchgang benutzt.

3.7.   Auch in Sanitäreinrichtungen muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sollte der Abstand untereinander nicht eingehalten werden können.

3.8.   Es erfolgt eine lückenlose Dokumentation der Teilnehmenden.

3.8.1. auf Papier mit Angabe von

·       Name

·       Vorname

·       Vollständige Anschrift

·       Telefonnummer

·       Uhrzeit Kommen und Gehen

3.8.2. elektronisch per LUCA-App

3.9.   Die Trainer*innen / ÜL*innen bzw. Personen gem. einer Regelung durch den nutzenden Verein überwachen die Einhaltung der gesetzten Hygienevorgaben, regeln den Zutritt zur Sportanlage, überwachen das Einhalten der Wechselzeiten und beaufsichtigen im Sportbetrieb jegliche Regelungen zur Bekämpfung der CORONA-Pandemie.

 

4.       Voraussetzungen  für die Teilnahme an einer Sporteinheit

4.1.   Bestätigung, in den letzten 24 Std. zuvor kein Fieber (über 38 °C), kein allgemeines Krankheitsgefühl, keine Kopf- und Gliederschmerzen, keinen Husten, keine Atemnot, kein Geschmacks- und/oder Geruchsverlust, keine Halsschmerzen, keinen Schnupfen, keinen Durchfall oder Schüttelfrost gehabt zu haben. Der Gesundheitszustand bezieht auf akut aufgetretene oder verstärkte Symptome und schließt chronische Beschwerden (auch saisonalen bzw. allergischen Husten) aus.

4.2.   Bestätigung, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen, bei denen der Verdacht auf Coronavirus (COVID-19) besteht oder bei denen es diagnostiziert wurde, oder die sich derzeit in einer Gesundheitsüberwachung befinden, um eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus (COVID-19) festzustellen, gehabt zu haben. Gilt auch für medizinisches Personal.
Kontakt zu einem bestätigten Fall bedeutet, ohne adäquate Schutzmaßnahmen (Maske, Kittel):

·       Kontakt von Angesicht zu Angesicht länger als 15 Minuten

·       Direkter, physischer Kontakt (Berührung, Händeschütteln, Küssen)

·       Länger als 15 Minuten direkt neben einer infizierten Person (weniger als 2 Meter Abstand)

·       Kontakt mit oder Austausch von Körperflüssigkeiten

·       Teilen einer Wohnung

4.3.   Nur, wenn 4.1. und  4.2. bestätigt werden, ist eine Teilnahme an der Sporteinheit erlaubt.

4.4.   Alle Teilnehmenden werden über das o. g. Hygienekonzept informiert sowie über die notwendige Einhaltung der Regeln belehrt.

4.5.   Zuwiderhandlungen beim Teilnehmenden führen zum Ausschluss von der Sporteinheit und bei den Trainer*innen / ÜL*innen bzw. den Personen gem. einer Regelung durch den nutzenden Verein zur Sperre des Trainingsangebotes.

 

5.       Belegungspläne Beachfelder

 

5.1.   Montags

 

Uhrzeit

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Feld 5

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16:00

 

 

 

 

 

 

17:00

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

 

 

 

 

19:00

 

 

 

 

 

 

20:00

Ende

Ende

Ende

Ende

Ende

Ende

 

5.2.   Dienstags

 

Uhrzeit

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16:00

 

 

 

 

 

 

17:00

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

 

 

 

 

19:00

 

 

 

 

 

 

20:00

Ende

Ende

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Ende

 

 

5.3.   Mittwochs

 

Uhrzeit

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16:00

 

 

 

 

 

 

17:00

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

 

 

 

 

19:00

 

 

 

 

 

 

20:00

Ende

Ende

Ende

Ende

Ende

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5.4.   Donnerstags

 

Uhrzeit

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16:00

 

 

 

 

 

 

17:00

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

 

 

 

 

19:00

 

 

 

 

 

 

20:00

Ende

Ende

Ende

Ende

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Ende

 

5.5.   Freitags

 

Uhrzeit

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16:00

 

 

 

 

 

 

17:00

 

 

 

 

 

 

18:00

 

 

 

 

 

 

19:00

 

 

 

 

 

 

20:00

Ende

Ende

Ende

Ende

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Ende

 

 

 

6.       Ansprechpartner

 

6.1.   Hauptverantwortlicher für die Belange der Beachvolleyballanlage ist Hr. Peter Ibrom.

 

6.2.   Für die Umsetzung im Hygienekonzept der jeweils gültigen CORONA-Verordnung des Landes NDS bzw. der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens von Inzidenzwerten im Stadtgebiet ist Hr. Andreas Sinke verantwortlich.